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Projekt Bernried

Fischer-Klage abgewiesen

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Freitag, 03. Februar 2012

Einleitung von Regenwasser in den Rötlbach ist möglich

Quelle: Fotolia (liveostockimages.com)
Quelle: Fotolia (liveostockimages.com)

Verwaltungsgericht bestätigt Genehmigung zur Regenwassereinleitung

Im Zusammenhang mit dem in Bernried geplanten Geothermie-Kraftwerk hat das Verwaltungsgericht München am 25. Januar 2012 die Klage zweier Fischer abgewiesen, die gegen die vom Landratsamt Weilheim-Schongau bereits genehmigte Einleitung von Regenwasser aus dem Kraftwerksbereich in den Rötlbach und den Starnberger See protestiert hatten.

Die Richter erklärten, der Genehmigungsbescheid sei sowohl formell als auch materiell rechtmäßig: Da der Bescheid lediglich für die Betriebsphase (d.h. nach der Bohrung) gilt, hat sich die richtige Behörde mit diesem Sachverhalt befasst und dabei auch alle relevanten Institutionen angehört, alle relevanten Argumente berücksichtigt und folglich korrekt genehmigt.

Lutz K. Stahl, Geschäftsführer BE Geothermal: "Für unser Projekt bedeutet dieses Urteil in jedem Fall einen erneuten Schritt in Richtung Baubeginn: Hiermit ist eine weitere Unsicherheit ausgeräumt, so dass auch das Landratsamt Weilheim-Schongau nun am Genehmigungsverfahren für den Bau des Kraftwerksgebäudes weiterarbeiten kann."