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11.06.2012 | 16.00
Geothermie-Sprechstunde
Projekt Bernried
Landtag stärkt Bernieder Geothermieprojekt den Rücken
Donnerstag, 13. Oktober 2011Bayerischer Landtag bekräftigt Rechtmäßigkeit des Bernrieder Geothermieprojekts
Fraktionsübergreifende Zustimmung zum Geothermieprojekt Bernried
Die von der Bürgerinitiative Schutz Westufer Starnberger See e.V. (BI) beim Bayerischen Landtag eingereichte Petition gegen das Bernrieder Geothermie-Projekt wurde am 13. Oktober 2011 vom Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags erörtert und als erledigt erklärt: Zu allen Kritikpunkten der BI hat die Staatsregierung Stellung genommen und dargelegt, warum all diese Kritik im konkreten Fall Bernried nicht gerechtfertigt ist. Vorgetragen und kommentiert wurden die Antworten der Staatsregierung von MdL Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen).
Mit ihren Ausführungen hat die Staatsregierung alle in dieser Petition vorgebrachten Argumente der BI entkräftet. Der Wirtschaftsausschuss hat daraufhin fraktionsübergreifend die Petition für erledigt erklärt und wird keine weiteren Handlungen verfolgen.
Die Staatsregierung betonte zudem, dass sie der Tiefen Geothermie große Bedeutung für die bayerische Energiewende beimisst. MdL Bernhard Roos erklärte, dass auch die gesamte SPD-Fraktion voll hinter dem Bernrieder Geothermie-Projekt steht.
Lutz K. Stahl, Geschäftsführer BE Geothermal: "Diese Aussagen der Staatsregierung bestätigen, dass unsere Planungen absolut regel- und gesetzeskonform sind und viele vorgebrachte Kritikargumente die Realitäten verkennen. Wir freuen uns natürlich über die Rückendeckung aus der Staatsregierung und den verschiedenen Fraktionen, die zeigt, dass es die Politik mit der Energiewende im Interesse aller Bürger ernst meint."
Die Argumente der Staatsregierung waren im einzelnen:
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Die Staatsregierung legte dar, dass Schallgutachten und Abstandsmessungen vorgelegt wurden, wonach die angebliche Lautstärke von 115 dB um mehr als 10 dB unterschritten wird. Lutz Stahl: "Wir liegen an der Geräuschquelle sogar 30 dB unter den BI-Angaben - in den Wohngebieten kommt aufgrund der Entfernung davon nichts mehr an."
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Die Staatsregierung erklärte, dass durch die Pumpversuche keine Umweltschäden durch Einleitung in den Rötlbach zu erwarten sind, da das Thermalwasser in den Ringkanal eingeleitet wird. Lutz Stahl ergänzt: "Vor dem Einleiten wird das beim Testen anfallende Thermalwasser ausführlich beprobt und diese Proben beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim vorgelegt. Das Thermalwasser darf nur an trockenen Tagen und nur kontrolliert eingeleitet werden, so dass der Kanal nicht überlastet wird."
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Laut Staatsregierung kann auch kein Bohrklein in den Rötlbach gelangen, da das Bohrklein durch Siebe und Filter geklärt, in Containern auf dem Bohrplatz gelagert und fachgerecht entsorgt wird.
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Laut Staatsregierung müssen nicht eigens Zuwegungen gebaut werden, da die zu nutzenden bereits bestehenden Forstwege schon heute von großen und schweren Waldmaschinen befahren werden.
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Die Staatsregierung wies darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit der Anlage vollständig im Zuständigkeitsbereich und unternehmerischen Risiko des Betreibers liege.
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Die Staatsregierung legte dar, dass Erschütterungen wie in Landau nicht zu erwarten sind, u.a. weil die hiesigen geologischen Gegebenheiten nicht mit denen des Oberrheingrabens vergleichbar sind.
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Laut Staatsregierung ist tiefe Geothermie - unter Berücksichtigung menschlicher Lebensspannen - eine erneuerbare Energiequelle. Frühestens nach 50 Jahren ist mit einer lokalen geringfügigen Abkühlung des Thermalwassers zu rechnen.
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Der Wirkungsgrad von Tiefer Geothermie erscheint laut Staatsregierung zwar heute nicht optimal, da die Technologie aber noch nicht völlig ausgereift ist, sind Steigerungen zu erwarten.
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Die Privilegierung des Bauvorhabens, also dessen Zulässigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, sehen Landratsamt Weilheim, Wirtschaftsministerium und Wirtschaftsausschuss grundsätzlich als gegeben an. Die rechtlich bindende Beurteilung hat allerdings das Landratsamt zu treffen, so dass der Ausschuss zum jetzigen Zeitpunkt darüber nicht befinden kann.

