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Fischer-Klage abgewiesen: Einleitung von Regenwasser in den Rötlbach ist möglich

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Montag, 30. Januar 2012

Justitia_Fotolia_liveostockimages.com
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München - Im Zusammenhang mit dem in Bernried geplanten Geothermie-Kraftwerk hat das Verwaltungsgericht München am 25. Januar 2012 die Klage zweier Fischer abgewiesen, die gegen die vom Landratsamt Weilheim-Schongau bereits genehmigte Einleitung von Regenwasser aus dem Kraftwerksbereich in den Rötlbach und den Starnberger See protestiert hatten. Die Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen vorliegen.

Lutz K. Stahl, Geschäftsführer BE Geothermal: "Für unser Projekt bedeutet dieses Urteil in jedem Fall einen erneuten Schritt in Richtung Baubeginn: Hiermit ist eine weitere Unsicherheit ausgeräumt, so dass auch das Landratsamt Weilheim-Schongau nun am Genehmigungsverfahren für den Bau des Kraftwerksgebäudes weiterarbeiten kann."

 

Download des Medienbriefes (pdf, 92 KB)